Reale Strafe für Diebstahl virtueller Ge
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22.10.2008 - 20:03:37
[i]Reale Strafe für Diebstahl virtueller Gegenstände [/i]
Gericht verurteilt Jugendliche wegen Diebstahls von Cybergegenständen
Zwei Jugendliche in den Niederlanden sind wegen Diebstahls virtueller Gegenstände zu einer gemeinnützigen Arbeit verurteilt worden. Sie hatten einen Klassenkameraden gezwungen, eine Maske und ein Amulett auf ihre Spielerkonten in einem Onlinespiel zu übertragen.
Virtuelle Gegenstände haben einen Wert für ihren Eigentümer und genießen den gleichen Schutz wie reale, haben Richter aus dem niederländischen Leeuwarden entschieden. Deshalb verurteilten sie zwei Jugendliche, die einem dritten virtuelle Gegenstände aus einem Onlinespiel entwendet hatten, zu 200 und 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit, berichtet der niederländische Auslandsrundfunk Radio Nederland Wereldomroep (RNW).
Die beiden 14- und 15-jährigen hatten im September 2007 einen heute 13-jährigen mit einem Messer bedroht und so lange geschlagen, bis er ihnen eine Maske und ein Amulett, die er in dem Onlinespiel Runescape erworben hatte, auf ihre Spielerkonten übertrug.
In der Verhandlung argumentierte der Staatsanwalt, dass die virtuelle Gegenständen für den Eigentümer einen konkreten Wert hätten. In einer virtuellen Welt wie der von Runescape spiele das Sammeln und Tauschen von Gegenständen eine wichtige Rolle. Sie hätten sie für den Spieler den gleichen Wert wie ein reales Gut. Es komme deshalb einem Diebstahl gleich, sie dem Eigentümer gewaltsam wegzunehmen. Der Verteidiger hielt dagegen, die Gegenstände existierten rechtlich gesehen nicht und könnten deshalb auch nicht gestohlen werden.
Die Richter wiesen den Einwand der Verteidigung zurück. Nach dem Gesetz sei auch elektrischer Strom ein materielles Gut, dessen Diebstahl strafbar sein. In diesem Sinne sei auch die erzwungene Herausgabe virtueller Gegenstände Diebstahl. Laut RNW ist es das erste Urteil dieser Art in den Niederlanden.
Quelle: Golem.de
http://www.golem.de/0810/63111.html
Zuletzt modifiziert von Bleikrone am 22.10.2008 - 20:04:25
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Agro |
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22.10.2008 - 20:33:59
Hmmm Hammer eigentlich.
Aber kann ja auch nicht sein, Leute Straffrei zu lassen die jemanden mit einem Messer bedrohen und zusammenschlagen.
Körperverletzung natürlich ist klar, aber Virtuelles gut geklaut, ich weiß nicht.
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Gomez |
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22.10.2008 - 21:18:54
hehe dann klau ich mal deine stats
3. Jahr = 2. Liga TuS Koblenz
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Agro |
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22.10.2008 - 22:05:35
tja nu die frage belastet das mehr dich als mich????
Ich denke dann mußte auch für mein schulden aufkommen und das wird teuer, hehe
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Duffy Duck |
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23.10.2008 - 00:08:08
naja,es gibt ja WoW freaks die reales Geld bei ebay für gold oder gleich fertige accounts/chars bezahlen - finde das daher nur fair
http://www.nachdenkseiten.de
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Kitty |
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23.10.2008 - 09:49:54
Hmm kann man jetzt jeden verklagen die unreal was klauen Dann verklage ich DuFFy Duck er hat mein Herz gestohlen ich will jetzt das er lebeslänglich bekommt
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Morpheus |
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23.10.2008 - 15:45:35
Nein das Klauen von Virtuallen Gegenständen kann eigentlich nicht bestrafft werden aber da die den jenigen Körperlich bedroht haben wird das Motive genommen.
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